Wews der Woche 10.11 – 16.11.2025 – Ihr kennt das Format ja bereits, hier neun Highlights der Woche aus dem Tech-Fundus, angereichert mit allerlei Meinung. Viel SpaĂź beim lesen!
Stop Killing Games | Gema VS KI | Win10 ESU Fix | Webmin 2.600 | Ryzen 5 7500X3D | Cybercrime-Endgame | Idealo VS Google | Weiterbildung 1970 | Steam-Machine
Artikel 1
Digitaler Besitz in Gefahr: Darum debattiert das UK-Parlament ĂĽber „Stop Killing Games“ – und was die EU macht
Letzte Woche kochten die Emotionen hoch, als die „Stop Killing Games„-Kampagne ihren Weg ins UK-Parlament fand. Fast 200.000 Unterschriften machten die Debatte möglich, die ein klares Ziel hat: Publisher daran hindern, digitale Spiele, fĂĽr die wir bezahlt haben, einfach „abzuschalten“. Wir sprechen hier von Titeln wie The Crew, Concord oder MultiVersus, die plötzlich unspielbar werden, weil Server abgeschaltet werden.
Die Debatte im UK: Klare Forderungen, harte Haltung der Regierung
Abgeordnete beider Lager brachten starke Argumente vor, warum die aktuellen Verbraucherschutzgesetze dem digitalen Zeitalter nicht gewachsen sind.
- Der kulturelle Wert: Abgeordneter Henry Tufnell betonte, dass die Löschung von Spielen einem „kulturellen und kĂĽnstlerischen Erbe“ gleichkommt. WĂĽrde man jedes Exemplar eines Buches oder Films vernichten, wäre das eine Tragödie, bei Spielen sollte es nicht anders sein.
- Die Täuschung beim Kauf: Mark Sewards argumentierte, es sei eine „ziemlich einfache“ Forderung: Verbraucher möchten nicht nach dem Kauf mit nichts dastehen. Das Abschalten eines Spiels sei nicht dasselbe wie das Ende des Supports fĂĽr einen alten Drucker, der immerhin noch druckt. Vielmehr sei es so, als wĂĽrde der Hersteller den Drucker aus der Ferne absichtlich funktionsunfähig machen, eine geplante Obsoleszenz in Reinkultur.
- Die Lösungsvorschläge: Die Kernforderung ist nicht, dass Server ewig laufen. Stattdessen sollen Publisher sicherstellen, dass wir unsere Produkte auch nach dem offiziellen Support weiternutzen können, sei es durch das Einpatchen eines Offline-Modus oder die Erlaubnis für private Server.
Die Regierung jedoch blieb hart. Ministerin Stephanie Peacock MP erkannte zwar das starke GefĂĽhl der Community an, betonte aber, dass Online-Spiele dynamische, interaktive Dienste und keine statischen Produkte seien. Das Implementieren von End-of-Life-Plänen sei extrem schwierig und berge kommerzielle, rechtliche und sogar Sicherheitsrisiken (etwa durch das Fehlen offizieller Moderation auf Community-Servern). Zudem pochte sie auf den Standpunkt: Spiele werden uns lizenziert, nicht verkauft – eine Praxis, die es laut Regierung schon seit den 80ern gibt.
Meinung: Die Standard-Ausreden der Bequemlichkeit
Seien wir mal ehrlich: Zumindest hören sich ihre Argumentationen genau so an, wie die der Personen, die Kritik am Wirtschaftssystem nur dann akzeptieren, wenn als Alternative ein voll ausgearbeitetes, funktionierendes Konzept vorgelegt wird, das ihnen mindestens die gleichen Gewinne wie bisher garantiert.
Und was dann nicht alles in einen Topf geworfen wird, um bloß nichts ändern zu müssen!
- Haftungsfragen? Bitte. Ich habe zumindest noch nie gehört, dass selbst ein total verbuggtes Spiel zu rechtlichen Konsequenzen im Rahmen einer Produkthaftung geführt hätte.
- Rufschädigung? Vollkommen klar, der Ruf leidet natürlich mehr, weil irgendjemand in einem 15 Jahre alten Spiel den Community-Server zu lahm findet und das dem Spielehersteller zuschiebt, als wenn hunderte aktive Spieler sauer sind, wenn der Hersteller seine Server abschaltet.
Als Bonus gab es dann noch den sozialdemokratischen Grundtenor: Die Gesetze würden funktionieren, wären aber nur schlecht kommuniziert! Logisch, hunderttausende Stimmen unter eine Petition sind einfach nur schlecht informiert.
Dabei wird gar nichts Unmögliches verlangt, wie zum Beispiel das Einbauen eines Offline-Modus in ein reines Online-Spiel. Wie wäre es mit einem kleinen Entgegenkommen, zum Beispiel dem Verbot von Online-Abhängigkeiten wie Account-Zwang bei reinen Offline-Spielen? Bis zu dem Punkt war ja praktisch jedes alte Spiel beliebig lange spielbar, wenngleich meist nur durch Cracks. Die vermehrten Online-Zwänge gerade der Big Player haben da zu einer erheblichen Machtverschiebung gegenĂĽber dem Konsumenten gefĂĽhrt, was in Gesetzen berĂĽcksichtigt werden mĂĽsste und das gilt fĂĽr die gesamte Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich der ganzen „Smart“-Geräte.
Auch das Argument, solche Regelungen wĂĽrden grundsätzlich ändern, wie Spiele entwickelt werden. Na, ach. Das ändert sich aber sowieso alle paar Jahre/Jahrzehnte, weil sich ändert, was Hardware kann, was Spieler wollen, was Betriebssysteme bieten, usw. Die „Ă„nderung“ stellt in unseren Augen auch kein Problem dar, da sie ja (siehe das Kommunikations-Argument) im Voraus bekannt ist. Das erwischt doch keinen Entwickler kalt, wenn er weiĂź, dass er nur Bibliotheken verwenden kann, die er später auch veröffentlichen darf.
Und wie steht es um Europa? Die EU am Zug
Parallel zur UK-Debatte hat die „Stop destroying Games„-Kampagne in Europa einen noch größeren Erfolg erzielt: Diese Petition erreichte ĂĽber eine Million Unterschriften!
Dieser Status als Europäische Bürgerinitiative (ECI) zwingt die EU-Kommission und das EU-Parlament, sich dem Thema anzunehmen und eine offizielle Reaktion zu formulieren. Im Gegensatz zur Debatte im UK-Parlament, wo die Regierung die bestehenden Gesetze als ausreichend ansieht und keine Notwendigkeit für Änderungen sieht, muss die EU nun bald eine umfassende Stellungnahme abgeben.
Die europäische Games-Lobby hat bereits argumentiert, dass die Forderungen der Kampagne rechtlich riskant und prohibitv teuer für Entwickler wären. Man darf gespannt sein, ob die EU diesen Argumenten folgt oder ob sie den Ruf von über einer Million Bürger ernst nimmt und sich für eine stärkere digitale Konsumentenrechte einsetzt.
Die Schlussfolgerung bleibt: Die Debatte ist global und der Druck auf die Gesetzgeber steigt, unser digitales Eigentum besser zu schützen. Während die UK-Regierung vorerst abblockt, liegt der Ball nun bei der Europäischen Union.
Artikel 2
Urheberrecht vs. KI: GEMA gewinnt Auftakt gegen Open AI vor Landgericht MĂĽnchen
Ein wegweisendes Urteil zur Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen darf, wurde in München gefällt: Das Landgericht München I hat im Prozess des Musikrechteverwerters GEMA gegen den ChatGPT-Entwickler Open AI weitestgehend zugunsten der GEMA entschieden.
Dieses Urteil wird als Grundsatzverfahren betrachtet, da es der erste Erfolg einer Verwertungsgesellschaft in Europa gegen einen groĂźen KI-Betreiber ist.
Das zentrale juristische Dilemma
Der Rechtsstreit drehte sich um die unlizenzierte Nutzung von Songtexten zum Training des Chatbots ChatGPT. Geklagt wurde wegen der Texte von neun bekannten Liedern, darunter Hits wie »Männer« von Herbert Grönemeyer, »Über den Wolken« von Reinhard Mey und »In der Weihnachtsbäckerei« von Rolf Zuckowski.
Das Gericht musste klären: Sind die Songtexte im KI-Modell Kopien oder nur das Ergebnis einer komplexen Berechnung?
- Die Argumentation von Open AI: Die Firma argumentierte, die Texte seien nicht kopiert worden, sondern das Ergebnis einer „sequenziell-analytisch, iterativ-probabilistischen Synthese“. Kurz gesagt: Das System lerne Muster, speichere aber keine konkreten Originalwerke.
- Die Entscheidung des Gerichts: Die 42. Zivilkammer folgte dieser Sichtweise nicht. Sie schloss sich der Argumentation der GEMA an: Die automatische Nutzung der Liedtexte und deren fast identische Wiedergabe gegenüber Nutzern sei eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe nach deutschem Urheberrecht.
Richterin Elke Schwager erklärte, dass Open AI die Texte nicht ohne Lizenz nutzen durfte.
Die Folgen des Urteils
Das Gericht sah die Urheberrechte der Liedtexter verletzt, weil geschĂĽtzte Texte im KI-Modell memorisiert und auf Anfrage reproduziert werden konnten.
- Rechtliche Konsequenzen: Open AI wurde zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Die GEMA wehrt sich nicht gegen die Nutzung an sich, sondern fordert die Zahlung von LizenzgebĂĽhren zugunsten der Urheber.
- Kein Freifahrtschein: Die Nutzung war nach Ansicht des Gerichts auch nicht durch die sogenannte Text- und Data-Mining-Schranke im Urheberrecht gedeckt.
Was bedeutet das fĂĽr die Zukunft?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich nun höhere Instanzen mit dem Rechtsstreit befassen werden.
- Druck auf die Politik: Die Entscheidung erhöht den Handlungsdruck auf die Politik in der EU, die sich mit der Frage der Lizenzierung von Trainingsdaten auseinandersetzen muss, falls sich der Lizenzmarkt nicht von selbst belebt.
- Internationaler Kontext: Während in Deutschland die Vervielfältigung im Fokus stand, läuft in den USA die juristische Debatte unter der Doktrin des „Fair Use“. Die zahlreichen dort anhängigen Sammelklagen – sowie weitere Verfahren wie das der GEMA gegen den KI-Musikgeneratoren Suno (Verhandlung im Januar 2026 in MĂĽnchen) – werden die zukĂĽnftige Freiheit von KI-Modellen maĂźgeblich bestimmen.
Artikel 3
Wichtig fĂĽr Windows 10 Nutzer: Microsoft liefert ESU-Korrektur-Update auĂźer der Reihe
Das Ende des Supports für Windows 10 22H2 ist offiziell, doch Microsoft hat nun ein außerplanmäßiges Update veröffentlicht. Dieses richtet sich an Endanwender, die sich für die Extended Security Updates (ESU) registrieren möchten, aber auf Installationsprobleme stoßen.
Obwohl der reguläre Support fĂĽr Windows 10 22H2 beendet ist, sorgt Microsoft mit einem sogenannten „Out-of-Band-Update“ fĂĽr Bewegung. Das Update KB5071959 wird an private Nutzer ausgeliefert, die sich fĂĽr das kostenlose Programm zur Supportverlängerung, die Extended Security Updates (ESU), registrieren wollen.
Der Hintergrund: Fehler bei der ESU-Einrichtung
Microsoft hat in seinen Release-Health-Notizen bestätigt, dass es bei einigen Endanwender-Lizenzen zu Problemen im Einrichtungsprozess der erweiterten Sicherheitsupdates kommen kann. Diese fehlerhafte Installation verhinderte, dass die Rechner nach der Registrierung die monatlichen Sicherheitsupdates erhalten.
Um dieses Problem zu beheben, wird das Korrektur-Update KB5071959 nun außer der Reihe – also außerhalb des regulären Patchdays – bereitgestellt.
Was betroffene Nutzer tun mĂĽssen
Private Windows-10-Nutzer, die die ESU-Verlängerung nutzen möchten, aber noch nicht alle Updates erhalten, sollten aktiv werden:
- Update suchen: Gehen Sie zu den Einstellungen und suchen Sie auf der Seite Windows Update aktiv nach neuen Updates.
- KB5071959 installieren: Installieren Sie das gefundene Out-of-Band-Update KB5071959 und fĂĽhren Sie anschlieĂźend einen Neustart durch.
- ESU aktivieren: Nach dem Neustart muss der Extended-Security-Updates-Wizard durchgeklickt werden, um das Gerät final für die ESU zu aktivieren.
- Reguläre Updates erhalten: Erst danach liefert die erneute Suche nach Updates die regulären monatlichen Sicherheitsupdates, die mit dem Microsoft Patchday bereitgestellt werden.
Gut zu wissen: Das Update KB5071959 ist kumulativ und enthält alle Sicherheitsupdates bis einschließlich 14. Oktober 2025.
Die ESU fĂĽr Windows 10
Die Registrierung für das ESU-Programm wurde Anfang Oktober für privat genutzte Windows-10-Installationen freigeschaltet. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Verlängerung um ein Jahr kostenlos, erfordert jedoch ein Microsoft-Konto.
Für kommerzielle Nutzer stehen gegen Zahlung bis zu drei Jahre erweiterte Sicherheitsupdates zur Verfügung, wofür Microsoft bereits detaillierte Anleitungen zur Aktivierung veröffentlicht hat.
Artikel 4
Frischer Look fĂĽr Server-Admins: Webmin 2.600 mit historischem UI-Redesign erschienen
Die beliebte webbasierte Server-Management-Software Webmin hat ein umfangreiches Update erhalten. Version 2.600 kommt mit dem größten UI-Redesign in der Projektgeschichte, dem sogenannten Authentic Theme 26.00, und bringt die Administrationsoberfläche ins moderne Zeitalter.
Letzte Woche haben wir uns noch über Alternativen zu Plesk unterhalten und da bekommt eine davon auch gleich nochmal ein hübsches Paket (in einer schönen GUI) an neuen Features dazu.
Für Systemadministratoren, die ihre Linux- und Unix-Server lieber per Browser statt Kommandozeile verwalten, ist Webmin ein unverzichtbares Open-Source-Tool. Mit der Veröffentlichung der Version 2.600 (und Usermin 2.500) steht den Nutzern nun ein komplett überarbeitetes Frontend zur Verfügung.
Das größte Redesign aller Zeiten
Das Herzstück des Updates ist das neue Authentic Theme 26.00. Die Entwickler bezeichnen es als die umfangreichste optische Überarbeitung, die Webmin je erfahren hat. Das Ziel war eine pixelgenaue Präzision und ein modernes, aufgeräumtes Design:
- Moderner Aufbau: Menüs und Seitenleisten erscheinen nun abgerundet und schwebend. Der Inhaltsbereich ist rahmenlos und wirkt dadurch aufgeräumter.
- Neues Farbschema: Insbesondere das dunkle Farbschema wurde stark verbessert, bietet reichhaltigere Kontraste und sanftere Töne für eine angenehmere Nutzung.
- Optimierte Elemente: Fast jedes Element – von Eingabefeldern bis hin zu Schaltflächen – wurde im Hinblick auf Bedienbarkeit und Ästhetik überprüft und erneuert.
Obwohl einige ältere, weniger genutzte Layout-Optionen entfernt wurden, kann das Aussehen (z. B. die abgerundeten Ecken) in den Theme-Einstellungen angepasst werden.
Mehr als nur Kosmetik: Neue Funktionen fĂĽr Admins
Neben dem optischen Facelift bringt Webmin 2.600 auch wertvolle funktionale Erweiterungen für die tägliche Systemverwaltung:
| Modul | Neue Funktion | Nutzen fĂĽr Admins |
| MySQL/MariaDB | Aktivierung des Slow Query Logs | Leichtere Diagnose von Performance-Engpässen in Datenbanken. |
| PHP-Konfiguration | Parallele Installation mehrerer Erweiterungen | Beschleunigt den Workflow bei der Einrichtung von PHP-Umgebungen. |
| Software-Packages | Anzeige von Paket-URLs und Installationszeitpunkten (Debian) | Bessere Übersicht und Nachverfolgbarkeit von Systemänderungen. |
| CLI-Funktion | Neuer Befehl webmin stats | Liefert detaillierte Statistiken fĂĽr Monitoring und Automatisierung. |
Stabilität und Sicherheit verbessert
Zusätzlich wurden wichtige Fehlerkorrekturen vorgenommen, die die Stabilität und Sicherheit verbessern. Dazu gehören:
- Korrektes Speichern von Fail2Ban-Jails, die AnfĂĽhrungszeichen enthalten.
- Behebung eines Fehlers im Upload-and-Download-Modul bezĂĽglich der Umbenennung von Dateien.
- Behebung eines fatalen Fehlers in der EOL-Bibliothek fĂĽr Betriebssysteme in Entwicklung.
Webmin 2.600 und Usermin 2.500 stehen ab sofort als RPM-, DEB-Pakete sowie als Tarball auf der Projektseite zum Download bereit.
Artikel 5
Achtung Gamer: Der neue AMD Ryzen 5 7500X3D – gut oder ĂĽberteuerter X3D-Einstieg?
AMD bringt überraschend einen neuen Gaming-Prozessor auf Basis der älteren Ryzen-7000-Architektur auf den Markt: den Ryzen 5 7500X3D. Tests zeigen jedoch, dass der Preis von 279 € die Nischen-CPU zum Ladenhüter machen könnte, denn die Konkurrenz ist günstiger und besser im Gesamtpaket.
Diese Woche hat AMD mit dem Ryzen 5 7500X3D unerwartet einen neuen Prozessor fĂĽr den Sockel AM5 vorgestellt. Als kleinster Spross der X3D-Familie soll er den Gaming-Einstieg attraktiver machen. Er tritt mit sechs Zen-4-Kernen und dem leistungssteigernden 3D V-Cache an.
Die technischen Daten sind schnell erklärt: Der 7500X3D liegt mit 4,0 GHz Basis- und 4,5 GHz maximalem Turbotakt nur knapp unter dem bereits bekannten und im Handel günstiger gewordenen Ryzen 5 7600X3D.
Das Problem: Der Preis und die Konkurrenz
Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 279 Euro für den 7500X3D ist der größte Knackpunkt. Denn im Handel ist der leistungsstärkere Bruder, der Ryzen 5 7600X3D, mittlerweile schon ab 269 Euro erhältlich, der Ryzen 7 7800X3D ist ebenfalls nur unwesentlich teurer zu bekommen (~300€).
Noch gravierender wird das Problem, wenn der Blick auf die Konkurrenz fällt:
| CPU-Modell | Architektur | Kerne/Threads | Takt (Basis/Turbo) | TDP | Aktueller Preis |
| Ryzen 5 7500X3D | Zen 4 (X3D) | 6/12 | 4,0/4,5 GHz | 65 W | 279 € (UVP) |
| Ryzen 5 9600X | Zen 5 | 6/12 | 3,9/5,4 GHz | 65 W | ab 189 € |
| Intel Core Ultra 5 245K | Arrow Lake | (Hybrid) | Hoch | 159 W | ca. 190 € |
Nur eine Nische und da nichtmal dominant
Wie erwartet, sortiert sich der 7500X3D in Gaming-Benchmarks knapp hinter dem nun abgekündigten R5 7600X3D ein. Zwar schlägt er den Intel Core Ultra 5 245K(F) in Spielen um etwa 8 Prozent, kostet dafür aber fast 50 Prozent mehr.
Das Fazit des Tests ist deshalb eindeutig:
1. Schlechte Anwendungsleistung
Abseits des Gamings bricht der 7500X3D ein. Mit maximal 4,5 GHz Takt liegt er in Multi-Core-Anwendungen deutlich hinter der Konkurrenz. Der Ryzen 5 9600X (Zen 5, 5,4 GHz Takt) ist in Anwendungen über 20 Prozent schneller und kostet aktuell 90 Euro weniger. Auch der viel günstigere Intel Core Ultra 5 245K(F) bietet dank zusätzlicher Effizienzkerne eine bis zu 60 Prozent bessere Multi-Core-Leistung.
2. Preis-Leistung in Spielen mangelhaft
Selbst wenn man nur die Spieleleistung betrachtet, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis des 7500X3D schlecht. Der Intel Core Ultra 5 245K(F) bietet dank seines deutlich niedrigeren Preises (ca. 190 €) in der reinen Spiele-Preis-FPS-Relation den besseren Wert.
Fazit und klare Kaufempfehlung
Der AMD Ryzen 5 7500X3D ist mit einer UVP von 279 Euro für das gebotene Gesamtpaket schlicht zu teuer. Er bedient eine zu schmale Nische, während andere, günstigere CPUs in Anwendungen und als Allrounder weit überlegen sind und auch im Gaming mehr als ausreichend performen.
Die klare Empfehlung:
Sollte sich der StraĂźenpreis in der Gegend um oder knapp unter 200 einpenden, gerne zuschlagen. Bis dahin gilt folgendes.
Gamer, die sparen müssen, sollten zum deutlich günstigeren und flexibleren Ryzen 5 9600X oder einem Intel Core Ultra 5 245K(F) greifen, denn die dann gesparten 100-140 Euro können stattdessen besser in eine leistungsstärkere Grafikkarte investiert werden, dort ist der tatsächliche Performance-Gewinn in Spielen weitaus größer.
Gamer die nicht unbedingt den Rotstift ansetzen mĂĽssen sind mit dem Ryzen 7 7800X3D besser beraten bei fast gleichem Preis.
Artikel 6
GroĂźer Schlag gegen Cybercrime: Ăśber 1.000 Malware-Server weltweit vom Netz genommen
Ein internationaler Polizeieinsatz, koordiniert von Europol, hat die Infrastruktur mehrerer gefährlicher Malware-Varianten zerschlagen. Mehr als 1.000 Server wurden weltweit beschlagnahmt, ein erheblicher Teil davon in Deutschland.
Strafverfolgungsbehörden aus zahlreichen Ländern, darunter Deutschland, ist ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen die organisierte Cyberkriminalität gelungen. Die gemeinsame Aktion zielte auf die IT-Infrastruktur mehrerer prominenter Malware-Stämme ab, darunter der berüchtigte Infostealer Rhadamanthys, das Botnetz Elysium und der Trojaner VenomRAT.
„Die Behörden nahmen diese drei groĂźen Cyberkriminalitätsförderer vom Netz“, teilte Europol in einer Pressemitteilung mit.
Deutschland im Fokus: Ăśber 180 Server beschlagnahmt
Im Rahmen der Operation, die am 10. November begann, wurden insgesamt 1.025 Server von den Netzwerken der Cyberkriminellen getrennt und 20 Domains beschlagnahmt. Das Bundeskriminalamt (BKA) bestätigte, dass über 180 dieser Server allein in Deutschland betrieben wurden und als zentrale Infrastruktur für die Malware-Angriffe dienten.
Die Durchsuchungen erstreckten sich über mehrere europäische Staaten, darunter Deutschland, die Niederlande und Griechenland. In Griechenland gelang den Einsatzkräften zudem die Verhaftung eines mutmaßlichen Drahtziehers hinter dem Trojaner VenomRAT.
Riesiger Datensatz gesichert
Der Erfolg der Strafverfolger, bei dem in Deutschland das BKA und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Schlüsselrolle spielten, ist messbar:
Laut BKA konnten durch die enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und privaten Cybersecurity-Unternehmen (wie der Shadowserver Foundation, Proofpoint und Bitdefender) kompromittierte Daten „im hohen zweistelligen Millionenbereich von ĂĽber 650.000 Opfern“ sichergestellt werden.
Teil der Operation Endgame
Der jĂĽngste Schlag ist Teil der groĂź angelegten, internationalen Initiative „Operation Endgame“. Diese Operation hat sich zum Ziel gesetzt, die Infrastruktur der weltweit größten Malware-Netzwerke nachhaltig zu zerstören.
- Mai 2024: Die Aktion erzielte einen ersten groĂźen Erfolg mit ĂĽber 100 beschlagnahmten Servern und 1.300 Domains.
- Ein Jahr später: Es folgten weitere 300 Server und 650 Domains, die ebenfalls Malware-Varianten zugeordnet werden konnten.
Die aktuelle Zerschlagung von über 1.000 Servern markiert somit einen weiteren Meilenstein im anhaltenden Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen die Infrastruktur der Cyberkriminalität.
Quelle: BKA-Pressemitteilung, Europol-Pressemitteilung, Golem-Artikel
Artikel 7
Mega-Urteil in Berlin: Google zu 465 Millionen Euro Schadenersatz an Idealo verurteilt
Das Landgericht Berlin hat dem Preisvergleichsdienst Idealo einen beträchtlichen Schadenersatz zugesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht wettbewerbswidrig ausgenutzt hat – ein Sieg für Idealo, wenn auch die zugesprochene Summe deutlich unter den Forderungen liegt.
Der seit 2019 andauernde Rechtsstreit zwischen dem deutschen Preisvergleichsanbieter Idealo und dem Tech-Giganten Google bzw. dessen Mutterkonzern Alphabet fand am Freitagmorgen am Landgericht Berlin II ein vorläufiges Ende.
Die Richter der 16. Zivilkammer entschieden zugunsten von Idealo und sprachen dem Unternehmen einen Schadenersatz in Höhe von über 465 Millionen Euro zu (Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)).
- Schadenersatz: 374.094.751,88 Euro
- Zinsen: 91.126.641,82 Euro
- Gesamtsumme: Rund 465 Millionen Euro
Die Anschuldigung: Wettbewerbswidrige Selbstbevorzugung
Idealo hatte Google vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung jahrelang ausgenutzt zu haben, um eigene Preisvergleichsdienste (Google Shopping) in den Suchergebnissen gegenĂĽber Konkurrenten wettbewerbsrechtswidrig zu bevorteilen – ein Verhalten, das allgemein als „Self-Preferencing“ oder Selbstbevorzugung bekannt ist. Idealo hatte ursprĂĽnglich Schadenersatz in Höhe von mindestens 3,3 Milliarden Euro gefordert.
Obwohl die Richter in der Sache den Argumenten von Idealo folgten, wich die finale Berechnung der Schadenshöhe deutlich von den Forderungen des Preisvergleichers ab.
Ein zweiter Erfolg fĂĽr Konkurrenten
Parallel zu diesem Verfahren urteilten die Richter auch in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten eines weiteren Google-Konkurrenten: Der Producto GmbH (Betreiberin von Testberichte.de) wurden ebenfalls wegen des erlittenen Schadens 103,7 Millionen Euro zugesprochen (Aktenzeichen 16 O 275/24).
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Trotz der hohen Summen ist das juristische Verfahren voraussichtlich noch nicht abgeschlossen. Das Landgericht Berlin II hat explizit die Berufung zum Kammergericht zugelassen. Es ist allgemein erwartet, dass Google gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird. Der Streit um die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Preisvergleichsdiensten durch Google geht damit wahrscheinlich in die nächste Instanz.
Artikel 8
BGH-Urteile legen digitale Weiterbildung lahm: Wenn ein 70er-Jahre-Gesetz auf E-Learning trifft
Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt mit zwei brisanten Urteilen fĂĽr ein Beben in der deutschen Weiterbildungsbranche.
Er unterwarf fast alle Online-Kurse und Coachings dem völlig veralteten Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) von 1976.
Die Folge: Ohne eine staatliche Zulassung der ZFU sind Verträge nichtig – mit fatalen Konsequenzen fĂĽr seriöse Anbieter.
Die digitale Weiterbildung boomt, doch eine aktuelle BGH-Rechtsprechung erzeugt einen Flächenbrand. Ausgangspunkt waren zwar unseriöse Coaching-Angebote mit hohen Gebühren, doch die Urteile (BGH III ZR 109/24, III ZR 173/24) treffen nun die gesamte Branche.
Die Bombe: Nichtig ohne ZFU-Zulassung
Der BGH entschied mit „brachialer Klarheit“: Verträge fĂĽr Online-Kurse, die unter das FernUSG fallen, sind von Anfang an nichtig, wenn dem Anbieter die erforderliche Zulassung der Staatlichen Zentralstelle fĂĽr Fernunterricht (ZFU) fehlt.
Die Konsequenzen sind existenzbedrohend:
- Verlust der VergĂĽtung: Der Anbieter verliert jeglichen Anspruch auf die vereinbarte KursgebĂĽhr.
- Rückforderungswelle: Teilnehmer können alle bereits gezahlten Gebühren vollständig zurückfordern.
- Leistung umsonst: Der Teilnehmer muss sich erbrachte Leistungen (z. B. abgeschlossene Kurse oder Coachings) nicht anrechnen lassen. Ein Kunde kann also eine teure IT-Fortbildung komplett absolvieren und anschlieĂźend das volle Geld zurĂĽckverlangen.
Diese Rechtslage schĂĽtzt nicht nur vor „schwarzen Schafen“, sondern lädt auch unzufriedene oder gar arglistige Kunden dazu ein, eine vollständig und seriös erbrachte Leistung legal zu verweigern.
Absurde Auslegung eines analogen Gesetzes
Das FernUSG von 1976 wurde fĂĽr analoge Fernkurse (Unterlagen per Post) geschaffen, um Verbraucher zu schĂĽtzen. Doch die BGH-Richter und die ZFU legen die drei Merkmale der Zulassungspflicht so weit aus, dass kaum ein modernes E-Learning-Format noch zulassungsfrei bleibt:
| Merkmal | Definition nach BGH/ZFU-Auslegung | Die Absurdität |
| Ăśberwiegend räumliche Trennung | Gilt, sobald ein Live-Webinar aufgezeichnet wird und asynchron abrufbar ist. | Die Aufzeichnung macht die synchrone Teilnahme „entbehrlich“ und begrĂĽndet so den Fernunterrichts-Charakter. |
| Ăśberwachung des Lernerfolgs | Liegt bereits vor, wenn dem Teilnehmer „die bloĂźe Möglichkeit eröffnet wird, inhaltliche Fragen zu stellen“ (z. B. in einem Chat). | Die Fähigkeit des Dozenten, aus einer Frage RĂĽckschlĂĽsse auf den Lernstand zu ziehen, wird als „Ăśberwachung“ gewertet. |
Die ZFU-Zulassung: Ein Innovations-Bremsklotz
Der vermeintliche Ausweg, eine ZFU-Zulassung zu beantragen, ist fĂĽr moderne, agile Kursanbieter kaum praktikabel:
- Bürokratie und Kosten: Es muss jeder einzelne Kurs genehmigt werden, nicht das Unternehmen. Die Gebühr ist prohibitiv: Sie beträgt mindestens 1.050 Euro oder 150 Prozent des Netto-Kurspreises.
- Massive Verzögerung: Durch die Flut an Neuanträgen berichten Antragsteller von Wartezeiten von drei bis neun Monaten für die Genehmigung.
- Statisches Korsett: „Wesentliche Ă„nderungen“ am Kurs – wie Updates in schnelllebigen IT-Bereichen oder eine neue Rechtslage – erfordern eine erneute, langwierige und kostenpflichtige PrĂĽfung.
Der Weg in die aktive Verschlechterung des Angebots
Um die Bürokratie zu umgehen, müssen seriöse Anbieter ihr Angebot aktiv verschlechtern, um nicht unter das Gesetz zu fallen:
- Verzicht auf Aufzeichnungen: Teilnehmer können Inhalte nicht nacharbeiten.
- Verzicht auf Feedback: Keine RĂĽckfragen, Chats oder Community-Betreuung, da dies als „Lernerfolgskontrolle“ gewertet werden kann.
Diese Einschränkungen stehen im direkten Widerspruch zu modernen, didaktisch wertvollen E-Learning-Konzepten, die auf Interaktion und Flexibilität setzen.
Appell an den Gesetzgeber
Die aktuelle Rechtslage, befeuert durch die BGH-Entscheidungen, bedroht die Existenz seriöser Weiterbildungsanbieter und ist fatal für den Bildungsstandort Deutschland. Dringend notwendig ist eine zeitnahe legislative Notbremsung, um das zutiefst veraltete FernUSG an die digitale Realität anzupassen. Eine Modernisierung wurde zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, doch die Branche fordert eine sofortige Korrektur, um die drohende Klagewelle abzuwenden.
Artikel 9
Bauanleitung auf golem.de: Die eigene „Steam Machine“ fĂĽrs Wohnzimmer. So einfach geht’s mit AMD und SteamOS
Valve hat mit seiner Steam Machine einen Hype ausgelöst und lädt gleichzeitig zum Nachbau ein. Da das Betriebssystem SteamOS frei verfügbar ist, zeigen wir, wie Sie sich Valves Konsolen-Konkurrenten als Mini-ITX-PC selbst zusammenstellen können und welche Hardware sich am besten eignet.
Die Steam Machine von Valve ist Valves Antwort auf die Konsolen-Konkurrenz, konzipiert als Gaming-PC für das Wohnzimmer. Der Clou: Das Betriebssystem SteamOS – basierend auf Linux – steht kostenlos zum Download bereit und kann auf nahezu jedem PC installiert werden.
Der einfachste Weg zur eigenen „Steam Machine“ fĂĽhrt ĂĽber die Verwendung von AMD-Hardware, da hier die beste Kompatibilität mit SteamOS gegeben ist.
Die empfohlene Hardware-Basis
Um Valves Spezifikationen des Minirechners möglichst nah zu kommen und SteamOS problemlos zum Laufen zu bringen, empfiehlt sich folgende Konfiguration:
| Komponente | Valve Steam Machine (Basis) | Steam Machine DIY-Beispiel (Neu) |
| Prozessor | 6-Kern-CPU (AMD Zen 4) | AMD Ryzen 5 7500F (6 Kerne, bis 5 GHz) |
| Grafikkarte | AMD RDNA 3 (28 AusfĂĽhrungseinheiten) | AMD Radeon RX 7600 |
| Arbeitsspeicher | 16 GByte | 16 GByte DDR5-5600 |
| Speicher | M.2 2230 NVMe SSD | Crucial P3 Plus 1 TB (M.2 2280 NVMe) |
| Geschätzter Gesamtpreis (DIY) | Unbekannt | ca. 760 Euro |
Als Mainboard empfiehlt sich für eine kompakte Bauweise ein Mini-ITX-Modell mit integriertem WLAN und Bluetooth (z. B. Asus Tuf-Gaming A620M-Plus Wifi), um Controller und Peripherie gerätefreundlich anbinden zu können.
Leistung und Grafikkartenspeicher
Da SteamOS sehr genĂĽgsam ist, genĂĽgt eine CPU wie der Ryzen 5 7500F in Kombination mit 16 GByte RAM, um aktuelle Titel flĂĽssig darzustellen.
Besondere Beachtung sollte der Grafikspeicher finden: Für 4K-Fernseher oder anspruchsvolle Titel wird Valves Entscheidung für 8 GByte VRAM als zu gering eingeschätzt.
- Empfehlung: Für höhere Auflösungen sind Modelle wie die AMD Radeon RX 7600 XT (mit 16 GByte) oder das neuere RDNA-4-Modell RX 9060 XT besser geeignet.
SteamOS installieren – Das müssen Sie beachten
Das Betriebssystem SteamOS bietet einen ausgereiften Big-Picture-Modus, der sich wie eine Konsole per Controller steuern lässt.
- Hardware-Wahl: Die beste Kompatibilität ist aktuell mit AMD-CPUs und -Grafikkarten (sowohl AM4 als auch AM5) gewährleistet.
- BIOS-Einstellung: Im UEFI-MenĂĽ des Mainboards muss Secure Boot deaktiviert werden, da SteamOS sonst nicht startet.
- Installation: Das von Valve bereitgestellte Image kann einfach von einem USB-Stick installiert werden.
Alternativ: Wer Intel- oder Nvidia-Grafikkarten verwenden möchte, muss mit zusätzlichem Konfigurationsaufwand rechnen. Hier wird die Linux-Distribution Bazzite als einfacherer Workaround empfohlen, da sie direkt in den Big-Picture-Modus startet und Images für verschiedene GPU-Hersteller anbietet.
Fazit: Eine lohnende Alternative
Der Eigenbau ist nicht nur eine Option für Bastler. Wer bereits ältere, kompatible AM4-Hardware besitzt, kann dieser als Steam Machine ein zweites, kostengünstiges Leben im Wohnzimmer schenken. Da Valve angekündigt hat, dass sich der Preis der finalen Steam Machine an PCs orientieren wird (und nicht an Konsolen), muss der Selbstbau unterm Strich nicht zwingend teurer sein.
AbschlieĂźend wie immer noch eine Sun-Tsu-Weisheit, diesmal einfach frei raus.
„Der fähige Feldherr sucht die Wirkung aus der Dynamik, nicht aus der Anstrengung der Einzelnen.“
Bedeutung: Setze auf KI-gestützte Sicherheitslösungen (SOC, EDR), die Muster erkennen und schneller reagieren als menschliche Analysten, um die wachsende Komplexität der Abwehr zu bewältigen.